INFOS GESUNDHEITSHUNDERTER
Im Bereich "Entspannung und Körperarbeit - Massage" kommt der "individuelle Gesundheitshunderter" für SVS Versicherte zu tragen.
Dafür sind folgende Kriterien vom SVS Versicherten zu erfüllen:
- Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert.
- Sie wählen zwischen einem von der SVS qualitätsgeprüften oder einem individuellen Programm.
- Zusätzliche Voraussetzung bei den individuellen Programmen: Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung! Diese entfällt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm "Selbständig Gesund".
- Sie investieren mindestens 150 Euro in Ihre Gesundheit und zahlen die Rechnung ganz normal im Voraus.
- Danach stellen Sie den Antrag auf einen Gesundheitshunderter mit einer Rechnungskopie bei Ihrer Landesstelle oder gleich online.
- Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.