INFOS GESUNDHEITSHUNDERTER


Im Bereich "Entspannung und Körperarbeit - Massage" kommt der "individuelle Gesundheitshunderter" für SVS Versicherte zu tragen.

Dafür sind folgende Kriterien vom SVS Versicherten zu erfüllen:

  • Sie sind nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert.
  • Sie wählen zwischen einem von der SVS qualitätsgeprüften oder einem individuellen Programm.
  • Zusätzliche Voraussetzung bei den individuellen Programmen: Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung! Diese entfällt für Gewerbetreibende und Neue Selbständige bei Vorliegen einer positiven Teilnahme am Programm "Selbständig Gesund".
  • Sie investieren mindestens 150 Euro in Ihre Gesundheit und zahlen die Rechnung ganz normal im Voraus.
  • Danach stellen Sie den Antrag auf einen Gesundheitshunderter mit einer Rechnungskopie bei Ihrer Landesstelle oder gleich online.
  • Die Antragstellung für einen Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.